FAQ

Welche Kosten kommen als Miteigentümer einer Wohnungsgemeinschaft auf mich zu?

Als Miteigentümer einer Wohnungsgemeinschaft müssen neben den eigentlichen Anschaffungskosten der Immobilie einen weiteren Teil an anfallenen Kosten mit eingeplant werden. Dazu zählen:

  • Monatliche Vorauszahlungen
  • Einmalzahlung in den Kassenfonds (Rückerstattung bei Verkauf)
  • Jährliche Einzahlung in einen Reservefonds (falls vorhanden)
  • Dossierbearbeitungskosten an die Hausverwaltung bei Kauf/Verkauf 
  • Eine Beteiligung aller anfallenden Kosten bezüglich der Instandsetzung und Werterhalten der Immobilie (in der Regel basierend auf die Tausendstel des Eigentums). Bei grösseren Ausgaben wird hier ein "Appel de fonds" erstellt.
Was sind die monatlichen Vorauszahlungen und wie werden sie berechnet?

Die monatlichen Vorauszahlungen muss jeder Wohnungseigentümer bezahlen. Das sollte bereits vor einem Kauf mit eingeplant werden. Die Höhe des Hausgeldes wird von der Hausverwaltung in einem jährlichen Budget festgelegt und muss durch die Eigentümergemeinschaft in der Generalversammlung genehmigt werden. Die Höhe der monatlichen Vorauszahlungen wird dann auf Basis dieses Budgets und den Tausendstel Ihres Eigentums berechnet. Wie setzt sich das jährliche Budget zusammen (Welche Kosten sind enthalten)? Die Kosten für den Lift, die Gebäudeversicherung, das Putzen der Gemeinschaftsräume, die Gartenarbeiten, die Heizung, das Warm- und Kaltwasser, die Kanalsteuer, den Verwalter, den Gemeinschaftsstrom, den kleinen Unterhalt, den Müll, den Winterdienst,…

Wie setzt sich das jährliche Budget der Residenz zusammen?
Das Budget (auch Wirtschaftsplan genannt) ist Rechtsgrundlage für die Anforderung von Hausgeldvorschüssen bis zum Vorliegen des endgültigen Jahresergebnisses in Form der Jahresabrechnung. Hierbei handelt es sich um eine Schätzung aller Gemeinschaftskosten für das kommende Buchhaltungsjahr der Residenz basierend auf den Ausgaben des vergangenen Jahres. Das Budget beinhaltet neben den allgemeinen Kosten, wie z.B. Heizung, Wasser, Gebäudeversicherungen, Hausmeister, Putz- und Winterdienst, diverse Unterhalte sowie die Kosten für Hausverwaltung und Kontoführungsgebühren. Nach Abschluss des Buchhaltungsjahres erfolgt eine Abrechnung durch den zuständigen Verwalter. Überschüsse werden natürlich zurückerstattet, fehlende Beträge müssen entsprechend auf dem Konto der Residenz nachgezahlt werden.
Was geschieht, wenn ein Eigentümer seine Hausgelder nicht zahlt?
Allgegenwärtiges Problem vieler Eigentümergemeinschaften sind Hausgeldrückstände einzelner Wohnungseigentümer. Hier gilt es für den Verwalter schnell und konsequent zu handeln, um Liquiditätsengpässe innerhalb der Gemeinschaft und die Verjährung rückständiger Hausgeldansprüche zu vermeiden. Durch zeitnahes Mahnen, der in Verzug geratenen Eigentümer, versuchen wir als Hausverwaltung, den säumigen Besitzer zur Zahlung aufzufordern. Bleiben diese Versuche erfolglos, werden wir als Hausverwaltung als letzte Option die gerichtlichen Schritte der Zahlungseintreibung in die Wege leiten.
Was ist die jährliche Abrechnung und wann erhalte ich sie?

Die Jahresabrechnung ist eine der wesentlichsten Pflichten des Verwalters. Die Jahresabrechnung ist eine zeitnah zu erstellende Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben des betreffenden Wirtschaftsjahres. Der Zeitpunkt des Versandes der Jahresabrechnung für Ihr Wohneigentum ist von vielen Einzelfaktoren abhängig:

  • Vom Zeitpunkt des Erhaltes der Abrechnung der Versorgungsunternehmen für Primärenergie; Strom; Wasser; Kanal, etc.
  • Wie zuverlässig konnte das mit der Heizkostenabrechnung beauftragte Unternehmen (Brunata / Ista, etc.) die Ablesung am Ende des Abrechnungsjahres durchführen o Von der Richtigkeit der Heizkostenabrechnung nach Erhalt.

Liegt uns die Heizkostenabrechnung vor, erstellen wir Ihre individuelle Abrechnung so zeitnah, wie möglich. Danach wird diese in der Regel durch Belegprüfer des Verwaltungsbeirats geprüft. Erst jetzt ist die Abrechnung druckreif. Parallel wird die Tagesordnung für die Eigentümerversammlung entworfen und abgestimmt sowie die Versammlung selbst terminlich koordiniert. Sind alle Termine vereinbart, werden alle Unterlagen inklusive der Abrechnung gedruckt und versandfertig bearbeitet.

Was ist ein Reservefond (Instandhaltungsrückstellung), wie wird er berechnet und wozu dient er?

Die Bildung einer Instandhaltungsrücklage ist regelmäßig die einzige Form der Eigenkapitalbildung einer Eigentümergemeinschaft. Sie stellt einen Ansparvorgang für periodisch anfallende Ausgaben oder größere Reparaturen dar, wie z.B. die Erneuerung eines Aufzugs, eine Fassadenrenovierung, ein neues Dach, eine neue Heizung, usw. Durch diesen kontinuierlich erfolgenden Prozess der Vermögensbildung soll erreicht werden, dass Sanierungsmaßnahmen ohne plötzlich auftretende größere finanzielle Belastungen der einzelnen Eigentümer durchgeführt werden können. Der Reservefonds wird auf der Grundlage der Tausendstel jedes Miteigentümers berechnet. Der Reservefonds wird auf ein Sparkonto eingezahlt, das auf den Namen Residenz eröffnet wird. In der Regel wird die Zahlung einmal jährlich durch eine Aufforderung der Hausverwalter eingefordert. Es steht den Eigentümern aber frei, hierfür eine monatliche Rate zu wählen. Der Reservefonds ist Eigentum der Gemeinschaft, was bedeutet, dass im Falle eines Verkaufs die ausgezahlten Gelder nicht zurückgezahlt werden. Nur durch einen Beschluss der Generalversammlung kann das Geld aus dem Reservefonds für größere Renovierungsarbeiten verwendet werden. Es ist wichtig für einen potentiellen Käufer, die Höhe des Reservefonds bereits vor der Kaufentscheidung zu kennen und mit in die Kalkulation einzubeziehen

Was ist ein Kassenfond, wie wird er berechnet, wozu dient er?

Der Kassenfonds ist eine Art Vorschuss auf das laufende Konto der Residenz, um damit die laufenden Kosten zu bezahlen. Bei dem Kassenfonds handelt es sich um eine einmalige Zahlung, die bei Verkauf dem Eigentümer zurückerstattet wird. Die Höhe der Summe wird auf die tausendstel jedes Eigentümers berechnet.

Meine Bankverbindung hat sich geändert, was muss ich tun?

Jeder Eigentümer ist für die monatliche Zahlung seiner Vorauszahlungen verantwortlich. Wenn sich Ihre Bankverbindung ändert, setzen Sie sich bitte spätestens nach Erhalt Ihrer Jahresabrechnung mit uns in Verbindung, damit wir Ihnen einen eventuellen Überschuss der Zahlung zurückerstatten können.

Was sind die Hauptaufgaben der Hausverwaltung?

Die Aufgabe der Hausverwaltung ist die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums und dies auf persönliche und transparente Weise. Sie führt die Buchhaltung der Residenzen und übernimmt die Organisation sämtlicher administrativer und technischer Verwaltungsarbeiten im Interesse der Wohnungseigentümer. Die Hausverwaltung sorgt dafür, dass die Beschlüsse der (Eigentümer) Generalversammlung durchgeführt werden und sorgt für ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums.

Zu den Grundleistungen gehören:

Das Führen der Buchhaltung:

  • Buchung aller Rechnungen
  • Prüfung der Geldein- und Geldausgänge
  • Erstellung des Jahresbudgets
  • Erfassung von Verbrauchswerten (Heizung, Wasser, Strom)
  • Erstellung der individuellen Jahresabrechnungen
  • Hausgeldabrechnung inkl. monatlicher Sollstellung und Mahnwesen
  • Zahlungsaufforderung für monatliche Vorauszahlungen
  • Zahlungsaufforderung für außergewöhnliche Arbeiten
  • Kontrolle der fristgerechten Zahlungseingänge aller Miteigentümer inkl. Mahnwesen
  • Erstellung und Aktualisierung von allen wichtigen Datenbänken (Eigentümer, Mieter, Lieferanten, etc.).

Administrativen und technischen Verwaltung:

  • Informationsaustausch mit dem Gewerkschaftsrat für eine transparente Verwaltung
  • Organisation und Durchführung der Eigentümerversammlung und Erstellung von Sitzungsprotokollen
  • Planung, Vergabe und Überwachung von Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten
  • Ausarbeitung und Kontrolle aller Verträge mit Lieferanten, etc.
  • Technische Betreuung
  • Verwaltung von Schadensfällen
  • Schnelles Handeln in dringenden (Notfall)Situationen
  • Aufstellung und Einhaltung der Hausordnung
  • Regelmäßige Besuche in der Residenz
  • Gewährleistung des technischen Dienstes 7/24
Was gehört nicht zu den Aufgabenbereich meiner Hausverwaltung?

Alle Angelegenheiten, Probleme und Entscheidungen, die das Privateigentum betreffen, fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Hausverwaltung. Z.B. Schäden am Mobiliar im Appartement, etc. Auch fallen Streitigkeiten aus persönlichen Gründen mit Nachbarn oder anderen Bewohner nicht in die Zuständigkeit des Verwalters.

Was ist ein Notfall und wie kann die Hausverwaltung im Notfall erreicht werden?

Für Notfälle sind wir 24/7 erreichbar. Vorab ist anzumerken, dass eine Frage zur Nebenkostenabrechnung und ähnliches keinen Notfall darstellt. Stellen Sie einen Notfall wie z.B. Feuer oder einen Wasserschaden fest, hinterlassen Sie uns bitte eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter. Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück.
Bei Feuer, Hochwasser, etc. ist unverzüglich die Feuerwehr / Leitstelle unter 112 zu benachrichtigen. ! Bei Gasgeruch im Haus verständigen Sie bitte den Energieversorger. Die Notrufnummern sind ist in der Regel an der Hinweistafel vermerkt.

Was ist Gemeinschaftseigentum?

Zum Gemeinschaftseigentum gehören alle Teile des Hauses, die von allen Bewohnern benutzt werden (können) und die das Haus nach außen bzw. zwischen den Wohnungen oder zu den gemeinschaftlichen Teilen hin abgrenzen. Für diese Teile und Einrichtungen ist die Eigentümergemeinschaft zuständig vertreten durch die Hausverwaltung und hat die Unterhalts- und Reparaturkosten zu tragen.

Welche Aufgabe hat der Verwaltungsbeirat (Conseil syndical)? Und wer darf gewählt werden?

In jeder Miteigentümergemeinschaft gibt es im Prinzip einen Verwaltungsbeirat, der sich aus mehreren von der Generalversammlung ernannten Miteigentümern oder deren Vertreter zusammensetzt. Seine Rolle ist nicht nur beratend sondern auch aktiv, denn er arbeitet in enger Zusammenarbeit mit der Hausverwaltung und hat eine Kontrollfunktion dieser gegenüber Die Mitglieder des Verwaltungsbeirates stehen den Problemen und den Geschehnissen des Gebäudes, in dem sie wohnen, näher als die Verwalter der Hausverwaltung und können somit im Falle von Schäden oder beobachteten Zwischenfällen zeitnah alarmieren. Dies ermöglicht dem Verwalter wirksamer und effizienter zu handeln.

Zu den Hauptaufgaben gehören:

  • Kontrolle der Buchhaltung
  • Vorbereitung der Generalversammlung (Termin, Punkte der Tagesordnung, etc.)
  • Genehmigung von Arbeiten oder Aufträgen, deren Betrag einen von der Generalversammlung festgelegten Schwellenwert überschreitet
  • Genehmigung bei dringendem Arbeitsbedarf/Handlungsbedarf (dringende Reparaturen, etc.)

Mitglied dürfen werden: Der Eigentümer, sein Ehegatte, oder sein gesetzlicher Vertreter. Die Mitglieder werden in der Generalversammlung durch eine absolute Mehrheit gewählt und dies in der Regel für die Dauer eines Jahres. Ein Mitglied darf nach Ablauf des Mandates wiedergewählt werden und dies so oft wie gewünscht.

Welche ist die Rolle der Rechnungsprüfer?

Jedes Jahr ernennt die Mitgliederversammlung einen oder mehrere Rechnungsprüfer, unabhängig von der Größe des Gebäudes oder der Räumlichkeiten. Alle Miteigentümer sind berechtigt, diese Funktion auszuüben. In der Regel sind die Mitglieder des Gewerkschaftsrates auch die Rechnungsprüfer, es sei denn, die Generalversammlung beschließt durch eine Abstimmung etwas anderes. Die Mitglieder werden mit absoluter Mehrheit gewählt.

Die wesentliche Aufgabe des Rechnungsprüfers ist die Kontrolle der Finanzverwaltung des Miteigentums durch den Hausverwalter. Er überprüft die Buchhaltungs- und Finanzunterlagen der Residenz, einschließlich der Bankkonten. Die Rolle beschränkt sich auf die Kontrolle und Überwachung der Konten. Die Entlastung wird der Verwaltung auf der Mitgliederversammlung erteilt.

Die Kontrolle der Konten ist unerlässlich, um die finanzielle Gesundheit der Residenz zu gewährleisten und die Rechtmäßigkeit der getätigten Ausgaben zu überprüfen.

Zu überprüfende Dokumente :

  • Kontoauszüge (jede Einnahme/Ausgabe muss einem Beleg entsprechen)
  • Rechnungsstellung (Zusammenfassung aller Rechnungen)
  • Lieferanten (regelmäßige und korrekte Zahlung von Rechnungen)
  • Konto der Miteigentümer (regelmäßige und korrekte Zahlung von Vorauszahlungen)
  • Ablesen der Zählerstände durch die Ablesefirma
  • Budget N+1 (Budgetvorschlag der Hausverwaltung für das folgende Rechnungsjahr)
Was ist eine Eigentümerversammlung, wann und wie oft findet sie statt, wer darf anwesend sein ?

Normalerweise findet einmal im Jahr eine ordentliche Eigentümerversammlung statt. Hier treffen sich die einzelnen Eigentümer der verschiedenen Einheiten (Wohnungen, Gewerbe, Stellplätze) um die Wünsche und Willen der Eigentümergemeinschaft festzulegen. Den Vorsitz in der Wohnungseigentümerversammlung führt in der Regel der Verwalter. Hierbei werden u.a. das Budget beschlossen, der Verwalter entlastet, die Konten des vergangenen Jahres werden angenommen und evtl. anfallende Instandhaltung- / Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen besprochen und beschlossen. Gibt es Neuigkeiten rund um die Anlage oder spezifische Gesetzesänderungen, werden die Eigentümer entsprechend informiert. In dringenden Angelegenheiten kann auch eine außerordentliche Eigentümerversammlung einberufen werden, um schnellstmöglich handeln zu können. Dies macht vor allem bei akuten Instandsetzungs- / haltungsmaßnahmen Sinn. Alle besprochenen und beschlossenen Punkte werden protokolliert und eine Niederschrift an alle Eigentümer versandt, auch an diejenigen, die nicht anwesend waren.

Was tun, wenn ich nicht zur AG kommen kann? Wer darf mich vertreten?

Sollten Sie einmal verhindert sein und nicht an der Eigentümerversammlung teilnehmen können, können Sie eine Vollmacht an eine Person Ihrer Wahl erteilen inbegriffen die Hausverwaltung. In der Einladung zur Versammlung liegt bereits ein Vordruck bei, welcher im Original unterzeichnet vor der Versammlung an die Hausverwaltung überreicht werden muss.

Was ist eine AGE und wann wird diese einberufen?

In dringenden Angelegenheiten kann auch eine außerordentliche Eigentümerversammlung einberufen werden, um schnellstmöglich handeln zu können. Dies macht vor allem bei akuten Instandsetzungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen Sinn. Es gelten die gleichen gesetzlichen Regelungen wie für die gewöhnliche Generalversammlung.

Wie werden Entscheidungen getroffen, wie viele Tausendstel sind erforderlich, damit Entscheidung rechtskräftig sind?

Die Abstimmungsverfahren sind gesetzlich festgelegt. Infolgedessen gelten für alle luxemburgischen Miteigentümergemeinschaften, unabhängig von Standort und Größe, die gleichen Regeln. Jede Entscheidung muss, um gültig zu sein, im Rahmen der Generalversammlung getroffen werden. Eine außerhalb der Sitzung getroffene Wahl ist null und nichtig. Daher hat nur eine ordnungsgemäß einberufene Generalversammlung die Entscheidungsbefugnis. Jeder Miteigentümer eines Loses hat das Recht, sich zu beteiligen. Ist er materiell daran gehindert, kann er seine Befugnisse delegieren, indem er einen Bevollmächtigten benennt, der in seinem Namen sprechen und abstimmen kann. Es gilt die Regel, dass jeder Eigentümer entsprechend seinem Tausendstel zur Entscheidung beiträgt. Die Abstimmung wird gemäß der mit der Einberufung mitgeteilten Tagesordnung durchgeführt. Es ist nicht möglich, eine Entscheidung über eine Angelegenheit zu treffen, die nicht zuvor auf die Tagesordnung gesetzt wurde. Die Abstimmung erfolgt durch Mehrheit, und die Bedingungen für eine positive Abstimmung können je nach den verschiedenen gesetzlich festgelegten Mehrheitserfordernissen variieren.

Folgende Mehrheiten gibt es laut Gesetz:

  • Die einfache Mehrheit
  • Die absolute Mehrheit
  • Die doppelte Mehrheit
  • Die Einstimmigkeit

ACHTUNG : die aktuelle Corona Situation erlaubt Abweichungen zu der oben aufgeführten Regelungen

Ich möchte meine Wohnung (Lose) vermieten, was muss ich tun?

Steht ein Mieterwechsel an, benötigen wir zeitnah sämtliche Daten zu diesem Vorgang.

Hier die wichtigsten im Überblick:

  • Namen und Vornamen des neuen Mieters
  • Erreichbarkeit (Telefon, E-Mail, etc.)
  • Eintrittsdatum / Beginn des Vertrags

Bei der jährlichen Abrechnung erstellen wir ebenfalls eine Mieterabrechnung, die Ihnen die Kosten des Mieters auflistet. Diese kann Ihnen zur Erstellung Ihrer Abrechnung dienen. Hier müssen aber alle vertraglichen Gegebenheiten respektiert werden, die zwischen Mieter und Vermieter getroffen wurden und die wir als Hausverwaltung natürlich nicht kennen.

Ich möchte meine Wohnung (Lose) verkaufen, was muss ich tun?

Steht ein Eigentumswechsel an, benötigen wir sämtliche Daten zu diesem Vorgang.

Hier die wichtigsten im Überblick: 

  • Angaben zu der neuen Wohnungsanschrift zwecks Zustellung künftiger Dokumente wie letzte Abrechnung, etc.
  • Datum des Wechsels
  • Kopie des Notaraktes
  • Namen und Vornamen des neuen Eigentümers

Des Weiteren muss ein Wechsel bei den Gemeinden und den zuständigen Lieferanten wie Energieanbieter, Internetanbieter, etc. durch den alten bzw. die neuen Besitzer getätigt werden. Wir kümmern uns um Zählerstände von Heizung, Warm- und Kaltwasser für die individuelle Abrechnung, die Sie nach Abschluss des laufenden Buchhaltungs-Jahres erhalten. 

Ich habe eine Wohnung gekauft / ich bin neuer Besitzer, was sind die nächsten Schritte?

Sie sind neuer Besitzer einer Wohnung oder anderer Lose einer Wohnungsgemeinschaft, dann setzen Sie sich bitte zeitnah mit uns in Verbindung. Zur Erfassung und Erstellung aller individueller Kosten benötigen wir sämtlichen Daten zu diesem Vorgang.

Hier die wichtigsten im Überblick:

  • Namen, Vornamen, Anschrift neuer Eigentümer
  • Erreichbarkeit (Telefon, E-Mail, etc.)
  • Kopie des notariellen Aktes, der Kaufurkunde oder des Kaufvertrags als Nachweis

Sie erhalten zeitnah von uns alle nötigen Informationen und Zahlungsaufforderungen (Aufforderung der monatlichen Vorauszahlungen, aktuelles Jahresbudget, Kopie der letzten Generalversammlung, etc.).

Was tun bei einem Schlüsselverlust ?

In den meisten Anlagen ist eine gesicherte Schließanlage verbaut. Benötigen Sie weitere Schlüssel oder Schließzylinder können diese vom Eigentümer über die Hausverwaltung bestellt werden. Wurde ein Schlüssel gestohlen oder verloren, melden Sie den Verlust unverzüglich bei Ihrem Vermieter und der Hausverwaltung. Bei Diebstahl empfehlen wir eine entsprechende Anzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle.

Dürfen Arbeiten am Gemeinschaftseigentum einfach in Auftrag gegeben werden?

Nein! Schäden oder Mängel am Gemeinschaftseigentum sind zwingend der Hausverwaltung zu melden. Wir kümmern uns unverzüglich darum und leiten die notwendigen Schritte unter Berücksichtigung evtl. Wartungsverträge und Gewährleistungsansprüche ein. Sollte trotzdem selbst ein Handwerker beauftragt werden gilt grundsätzlich „Auftraggeber zahlt“.

Was ist die Miteigentümerversicherung / Gebäudeversicherung? Ist mein Privateigentum versichert oder muss ich zusätzliche Versicherungen abschließen? Sind meine Mieter versichert oder müssen sich diese separat versichern?

Die Miteigentumsversicherung ist die von der Hausverwaltung abgeschlossene Versicherung zur Deckung von Schäden im Zusammenhang mit den Gemeinschaftsräumen und dem Gebäude. Die Gebäudeversicherung, auch Feuerversicherung genannt, deckt das Gebäude gegen Sachschäden durch Feuer, Wasserschäden, Blitzschlag, Explosion, Hagel, etc.

Die einzelnen Deckungen sind in jedem Fall abhängig vom jeweiligen Vertag und der Versicherungsgesellschaft. Versicherungsnehmer ist die Miteigentümervereinigung. Dies bedeutet, dass sowohl die Miteigentümergemeinschaft als auch die einzelnen Eigentümer abgesichert sind für die, in der Feuerversicherung abgedeckten Leistungen.

Mieter sind durch diese Versicherung nicht gedeckt. Diese sind in jedem Fall verpflichtet, eine Mieterhaftpflicht abzuschließen.

Die Versicherung erstreckt sich sowohl auf Gemeinschafts- als auch auf Privatbereiche und sollte das Gebäude als Ganzes abdecken, einschließlich Nebengebäude, Anbauten, Garagen, usw. Der Inhalt ist nicht versichert. Es steht daher jedem Miteigentümer oder Bewohner frei, den Inhalt selber zu versichern.

Die Versicherung wird durch den Beschluss in erforderlicher Mehrheit der Generalversammlung akzeptiert. Die Verträge / Nachträge werden von der Hausverwaltung unterzeichnet und die Prämien werden (meist jährlich) durch diese bezahlt von dem Konto der Residenz.

Ist mein Inhalt versichert?

Jeder Eigentümer muss den Inhalt der Wohnung selbst versichern, um im Schadensfall entschädigt zu werden.

Anders verhält es sich im Schadensfall dessen Ursprung das Gebäude betrifft (z.B. Wasserschaden durch defekte Leistung) oder durch Verschulden eines Dritten. In diesem Fall muss die Gebäudeversicherung bzw.  die Versicherung des Dritten für den Realwert des beschädigten Mobiliars aufkommen.

Der Sonderfall der Küche ...

Wenn Sie als Eigentümer selbst dort wohnen, müssen Sie Ihre Küche in Ihrem Mobiliar selber versichern.

Als Mieter sind Sie verpflichtet, eine Mieterhaftpflichtversicherung abzuschließen.
Sie denken wahrscheinlich, dass die Küche in Ihrer Wohnung durch den Vermieter versichert ist? Irrtum!
Der Mieter ist verpflichtet, sie in ihrem Inhalt zu versichern.

Nun stellen Sie sich vor, Ihre Fritteuse fängt Feuer. Glücklicherweise können Sie die Flammen in wenigen Minuten kontrollieren, aber die Haube, die Arbeitsplatte, die Schränke und die Kochplatten sind beschädigt. Die Kosten für Reparaturen belaufen sich auf 4.000 €. Wenn die Küche bei Abschluss der Versicherung nicht bewertet wurde, müssen Sie möglicherweise einen Teil der Kosten aus eigener Tasche bezahlen.

In der Regel macht der Wert einer voll ausgestatteten Küche fast ein Drittel des Inhalts einer Wohnung aus.